Alles rund um Kosten und Abrechnung
Wer zahlt was?
Wenn eine Behandlungsnotwendigkeit nach KIG mindestens Stufe 3 vorliegt, kommt die Gesetzliche Krankenkasse für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung auf, sofern sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Ästhetische Korrekturen sind ausgeschlossen, sie sind privat zu bezahlen.
Unsere professionelle Buchhaltungsabteilung findet für jeden eine maßgeschneiderte Lösung zur Realisierung der Behandlungswünsche.